Schulobst
Niedersachsen / Bremen
Wir sind dabei,
als zugelassener Lieferant für das EU-Schulprogramm in
Niedersachsen und Bremen, beliefern wir zahlreiche Schulen und
Kindergärten mit Obst und Gemüse und Milch. Unser
Liefergebiet ist das Elbe-Weser-Dreieck (Cuxhaven-Bremen-
Buxtehude). Wobei sich die Schulkistenlieferungen am Montag
auf die Kreise Rotenburg (Wümme) - Osterholz-Scharmbeck und
Bremen beschränken. Weitere Lieferungen am Dienstag erfolgen
in den Kreisen Stade, Cuxhaven und Bremerhaven.
Für die Teilnahme gibt es ein Aufnahmeverfahren für die Schulen
und Lieferanten. Es soll sichergestellt werden, das alle Kinder
gleichermaßen ein gesundes Frühstück erhalten.Die richtige
Ernährung hat einen großen Einfluss auf die Konzentration und
Leistungsfähigkeit Ihrer Kinder in der Schule. Sie sind den ganzen
Tag in Aktion.
Damit sie fit und konzentriert bleiben, müssen sie regelmäßig
essen. Das Frühstück ist die wichtigste Mahlzeit, denn der Körper
kann die leeren Energiespeicher der Nacht wieder füllen.
Mit einem guten Frühstück können die Kinder gestärkt in den Tag
starten und aufmerksam am Unterricht teilnehmen. Am besten
frühstücken Sie morgens gemeinsam mit Ihren Kindern und
geben Ihnen ein vollwertiges Schulfrühstück mit in die Schule.
Das EU-Schulprogramm unterstützt die kostenlose Verteilung von
Obst, Gemüse und Milch in der gesamten Europäischen Union
und ist Teil eines umfassenderen Bildungsprogramms zur
europäischen Landwirtschaft und zu den Vorteilen gesunder
Ernährung. Das EU-Schulprogramm wird in Niedersachsen
flächendeckend angeboten.
Informationen zum EU-Schulobst- und -gemüseprogramm finden
Sie unter: https://www.schulprogramm.niedersachsen.de/
Das EU-Schulprogramm läuft über ein Schuljahr, das in mehrere
Abrechnungszeiträume eingeteilt ist.
Anhand der Verzehrtage und der Anzahl der
teilnahmeberechtigten Kinder, kann die Mindestliefermenge und
die maximale förderfähige Menge pro Abrechnungszeitraum
ermittelt werden.
Es müssen insgesamt mindestens 3 verschiedene Erzeugnisse pro
Abrechnungszeitraum geliefert werden.
Die zugelassenen Obst/Gemüse Erzeugnisse die anzunehmenden
Mengen pro teilnahmeberechtigtem Kind und Verzehrtag sind klar
definiert.
Hier stellen wir Ihnen den Ablauf und die notwendigen Schritte
vor:
1. Schritt: Online bewerben
Für die Teilnahme als Bildungseinrichtung müssen Sie an der
Onlinebewerbung des EU-Schulprogramms teilnehmen.
Das Verfahren der Online Bewerbung muss für jedes Schuljahr
erneut erfolgen und findet im April/Mai statt.
Möchten Sie zum ersten Mal an der Onlinebewerbung teilnehmen,
legen Sie sich zunächst ein Benutzerkonto an.
2. Schritt: Bewerbungsbestätigungsbogen ausdrucken
und an Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) senden
Versehen Sie diesen mit dem Stempel Ihrer Einrichtung und
unterschreiben Sie.
Absenden an: Landwirtschaftskammer Niedersachsen
3. Schritt: Teilnahme prüfen
Einige Tage nach dem Ende des Einsendeschlusses werden die
teilnehmenden Bildungseinrichtungen unter „Teilnehmende
Bildungseinrichtungen” veröffentlicht. Ist Ihre Einrichtung dabei,
können Sie mit Schritt 4 fortfahren. Sollten Sie nicht am EU-
Schulprogramm teilnehmen können, bewerben Sie sich bitte
nächstes Jahr wieder.
4. Schritt: Belieferung vereinbaren
und Meldeblatt ausfüllen. Suchen Sie einen zugelassenen
Lieferanten in Ihrer Region aus. Nehmen Sie Kontakt auf und
vereinbaren Sie ggf. die Belieferung für das entsprechende
Schuljahr. Hierbei handelt es sich um eine privatrechtliche
Vereinbarung welche mündlich aber auch in Schriftform erfolgen
kann.
5. Schritt: Lieferungen erhalten und an Kinder verteilen
Zum vereinbarten Lieferzeitpunkt erhalten Sie die Ware von Ihrem
Lieferanten mit einem entsprechenden Lieferschein. Bitte
bewahren Sie die Lieferscheine auf. Diese müssen im Falle einer
Vor-Ort-Kontrolle vorgelegt werden.
6. Schritt: Pädagogische Begleitmaßnahmen durchführen und
dokumentieren
Führen Sie im Laufe des Schuljahres mindestens eine der von
Ihnen im Bewerbungsverfahren angegebenen pädagogischen
Begleitmaßnahmen mit den Kindern durch.
Dokumentieren Sie bitte Art der Maßnahme, Datum und Anzahl
der teilnehmenden Kinder.
Heben Sie die Dokumentation gut auf, diese ist ggf. für spätere
Kontrollen wichtig.
7. Schritt: Liefernachweis unterschreiben und stempeln
Am Ende eines Abrechnungszeitraums erhalten Sie einen
Liefernachweis über die zugestellte Ware. Diesen Liefernachweis
benötigt der Lieferant für die Abrechnung mit uns. Bitte prüfen Sie
diesen. Sind alle Angaben korrekt, unterschreiben und stempeln
Sie diesen bitte und geben ihn innerhalb einer Kalenderwoche
wieder zurück an den Lieferanten.
Beachten Sie im gesamten Verfahren bitte die Vorgaben der
Teilnahmebedingungen.
Das Bewerbungsverfahren für das
Schuljahr 2025/2026 beginnt am
23.04.2025 und endet am 13.05.2025
Gärtnerei Kronacker
Bremer Berg 17
27729 Vollersode-Wallhöfen
Tel: 04793-3414
Kontrollstelle: DE-ÖKO-022
Fax: 04793-953328